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ASP - ASF & FSF Seminare

ASP - Aufbauseminare für punkteauffällige Kraftfahrer nach §4 StVG

Durch die Teilnahme an einem ASP-Seminar kannst Du Deinen "Kontostand"
im Verkehrszentralregister (Flensburg) um bis zu vier Punkte verringern.


Abbaumöglichkeiten:
  

Eintragung Tilgungsmöglichkeit
   
bis zu 8 Punkten 4 Punkte
9 bis 13 Punkte 2 Punkte
14 bis 17 Punkte kein Abbau
ab 18 Punkte Entzug der Fahrerlaubnis 






ASF - Aufbauseminare für Fahranfänger in der Probezeit §2a StVG

Informationen zum Führerschein auf Probe

Wer bekommt einen Führerschein auf Probe?

• Wer zum ersten Mal eine Fahrerlaubnis erwirbt
• aber nicht in den Klassen L, M, T

Wie lange dauert die Probezeit?

• Zwei Jahre

...Für diejenigen, die an einem Aufbauseminar  teilnehmen müssen,  verlängert sich die Probezeit
auf vier Jahre !

Wer muß zum Aufbauseminar für Fahranfänger?

• Wer einen Verstoß nach "Katalog A" oder
• zwei Verstöße gegen "Katalog B" begeht

Katalog A enthält Verstöße wie:

• Überschreiten der zul. Höchstgeschwindigkeit um mehr als 20 km/h,
• Überfahren der roten Ampel, unerlaubtes Entfernen von der Unfallstelle,
• Gefährdung (oder Schädigung) anderer z.B. beim Überholen oder durch
  Abweichen vom Rechtsfahrgebot (evtl. "Kurvenschneiden") u. ä.

Katalog B enthält Verstöße wie:

• Parken in zweiter Reihe länger als 15 Minuten oder
• Fahren ohne Licht am Tage bei starkem Regen
  (ohne konkrete Gefährdung anderer)




FSF - Freiwillige Fortbildung für Fahranfänger - Für sicheres Fahren

Teilnahmevoraussetzungen
Teilnehmen können:

• Inhaber der Fahrerlaubnis Klasse B während der Probezeit

• wenn Du bei Seminarbeginn seit mindestens sechs Monaten
  die Fahrerlaubnis besitzt; Teilnehmer am Modell "Begleitetes
  Fahren ab 17" müssen die praktischen Teile im Beisein einer
  eingetragenen Begleitperson absolvieren.

Vorteile für die Teilnehmer

• Fahrerfahrungen werden unter Experten-Anleit. aufgearbeitet;

• Günstigere Prämien bei der Kfz-Versicherung (bei einigen
   Versicherern);

Verkürzung der Probezeit um ein Jahr (auch nach Verlängerung)
     
• Bei Inhabern einer Fahrerlaubnis ab 17 (Begleitetes Fahren) endet
  die Probezeit kurz nach Abschluss der Begleitphase.

 


Ausführlichere Infos direkt bei uns
Textauszüge, Quelle: Landesverband bayerischer Fahrlehrer e.V.

 

 

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Ab sofort ist das Fahren mit der deutschen BF17 - Bescheinigung auch in Österreich erlaubt
 

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