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Führerschein ab 17

In Bayern können sich seit dem 1. September 2005 Jugendliche, die mindestens 16,5 Jahre alt sind, zur Führerscheinausbildung der Klasse B und BE anmelden.

Ziel des Begleiteten Fahrens mit 17 ist, die Verkehrssicherheit junger Fahranfänger zu erhöhen. Denn obwohl die 18-24 jährigen Führerscheinbesitzer lediglich einen Bevölkerungsanteil von knapp 8 % aus- machen, ist ihr Anteil an allen Verkehrstoten mit etwa 23 Prozent fast dreimal so hoch.

Die Gründe dafür sind mangelnde Erfahrung und erhöhte Risikobereitschaft.
Deshalb: Mehr Praxis – mehr Beratung – mehr Erfahrung oder anders gesagt: Weniger Risiko – weniger Gefahren – weniger Unfälle

Nach bestandener Fahrprüfung und Vollendung des 17. Lebensjahres darf dann in Begleitung gefahren werden. Die Begleitperson, bzw. die Begleitpersonen müssen bei Antragsstellung bereits erwähnt werden.

Vorraussetzungen an die Belgleiter:

Mindestalter 30 Jahre
• Mindestens 5 Jahre ununterbrochener Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B
• Maximal 3 Punkte im Verkehrszentralregister zum Zeitpunkt der Antragstellung
• Weniger als 0,5 Promille Blutalkohol während der Fahrt.

Eine Einweisung (Info-Abend für Begleitpersonen) wird von der Fahrschule Staltmayr regelmäßig angeboten. Diese Einweisung ist zwar nicht vorgeschrieben, wird aber von mehreren Organisationen empfohlen (TÜV-Süd, Bayerisches Staatsministerium des Innern, Landesverband bayerischer Fahrlehrer, Deutsche Verkehrswacht, etc.)

Alle weiteren Fragen beantworten wir gerne in unserem Info-Abend für Begleitpersonen. Wir bieten diese Einweisung kostenlos und unverbindlich an. Für alle Begleiter und für die Fahrschüler der Klasse B ab 17.

Die Vergangenheit hat ganz deutlich gezeigt, dass dieser Service des Info-Abend`s der Fahrschule Staltmayr gerne und mit hoher Beteiligung angenommen wurde. Wir bieten dabei jede Menge Infos durch klare, einfache Präsentationen und anhand von vielen Begleitschreiben rund um das Begleitete Fahren ab 17.

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