

Wir machen die Fahrerlaubnis der Klassen C / CE auch nach September 2009 weiterhin
für Euch interessant. Die Preise werden ab sofort für die LKW Ausbildung angepasst !!
Ausnahmen von den Grundqualifikationen (normaler C/CE Führerschein ausreichend)
1. Kraftfahrzeugen, deren zulässige Höchstgeschwindigkeit 45
Kilometer pro Stunde nicht überschreitet,
2. Kraftfahrzeugen, die von der Bundeswehr, der
Truppe und des zivilen Gefolges der anderen Vertragsstaaten
des Nordatlantikpaktes, den Polizeien
des Bundes und der Länder, dem Zolldienst sowie
dem Zivil- und Katastrophenschutz und der Feuerwehr
eingesetzt werden oder ihren Weisungen unterliegen,
3. Kraftfahrzeugen, die zur Notfallrettung von den nach
Landesrecht anerkannten Rettungsdiensten eingesetzt werden,
4. Kraftfahrzeugen, die
a) zum Zwecke der technischen Entwicklung oder zu
Reparatur- oder Wartungszwecken oder zur technischen
Untersuchung Prüfungen unterzogen werden,
b) in Wahrnehmung von Aufgaben, die den Sachverständigen
oder Prüfern im Sinne des § 1 des Kraftfahrsachverständigengesetzes
oder der Anlage VIIIb der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung übertragen
sind, eingesetzt werden, oder
c) neu oder umgebaut und noch nicht in Betrieb genommen worden sind,
!! 5. Kraftfahrzeugen zur Beförderung von Material oder
Ausrüstung, das der Fahrer oder die Fahrerin zur Ausübung
des Berufs verwendet, sofern es sich beim Führen
des Kraftfahrzeugs nicht um die Hauptbeschäftigung handelt !!