Führerschein ab 17
Was zu beachten ist
In Bayern können sich seit dem 1. September 2005 Jugendliche, die mindestens 16,5 Jahre alt sind, zur Führerscheinausbildung der Klasse B und BE anmelden.
Ziel des Begleiteten Fahrens mit 17 ist, die Verkehrssicherheit junger Fahranfänger zu erhöhen.
Denn obwohl die 18-24 jährigen Führerscheinbesitzer lediglich einen Bevölkerungsanteil von knapp 8 % ausmachen, ist ihr Anteil an allen Verkehrstoten mit etwa 23 Prozent fast dreimal so hoch.
Die Gründe dafür sind mangelnde Erfahrung und erhöhte Risikobereitschaft. Deshalb:
Mehr Praxis – mehr Beratung – mehr Erfahrung oder anders gesagt: Weniger Risiko – weniger Gefahren – weniger Unfälle.
Nach bestandener Fahrprüfung und Vollendung des 17. Lebensjahres darf dann in Begleitung gefahren werden. Die Begleitperson bzw. die Begleitpersonen müssen bei Antragsstellung bereits erwähnt werden.
Eine Einweisung (Info-Gespräch für Begleitpersonen) wird von der Fahrschule Staltmayr angeboten. Diese Einweisung ist zwar nicht vorgeschrieben, wird aber von mehreren Organisationen empfohlen (TÜV-Süd, Bayerisches Staatsministerium des Innern, Landesverband bayerischer Fahrlehrer, Deutsche Verkehrswacht, etc.)
Alle weiteren Fragen beantworten wir gerne in unseren Info-Gesprächen für Begleitpersonen. Wir bieten diese Gespräche kostenlos und unverbindlich an. Für alle Begleiter und für die Fahrschüler der Klasse B ab 17.
Textauszüge, Quelle: Landesverband bayerischer Fahrlehrer e.V. (www.lbfmuc.de)
Auf der offiziellen Seite www.bf17.de kannst du dir weitere Informationen einholen.
Vorraussetzungn an die Begleiter:
Mindestalter 30 Jahre