Führerschein ab 17

Was zu beachten ist

In Bayern können sich seit dem 1. September 2005 Jugendliche, die mindestens 16,5 Jahre alt sind, zur Führerschein­ausbildung der Klasse B und BE anmelden.

Ziel des Begleiteten Fahrens mit 17 ist, die Verkehrssicherheit junger Fahranfänger zu erhöhen.

Denn obwohl die 18-24 jährigen Führerschein­besitzer lediglich einen Bevölkerungs­anteil von knapp 8 % ausmachen, ist ihr Anteil an allen Verkehrstoten mit etwa 23 Prozent fast dreimal so hoch.

Die Gründe dafür sind mangelnde Erfahrung und erhöhte Risikobereitschaft. Deshalb:
Mehr Praxis – mehr Beratung – mehr Erfahrung oder anders gesagt: Weniger Risiko – weniger Gefahren – weniger Unfälle.

Nach bestandener Fahrprüfung und Vollendung des 17. Lebensjahres darf dann in Begleitung gefahren werden. Die Begleitperson bzw. die Begleitpersonen müssen bei Antragsstellung bereits erwähnt werden.

Eine Einweisung (Info-Gespräch für Begleitpersonen) wird von der Fahrschule Staltmayr angeboten. Diese Einweisung ist zwar nicht vorgeschrieben, wird aber von mehreren Organisationen empfohlen (TÜV-Süd, Bayerisches Staatsministerium des Innern, Landesverband bayerischer Fahrlehrer, Deutsche Verkehrswacht, etc.)

Alle weiteren Fragen beantworten wir gerne in unseren Info-Gesprächen für Begleitpersonen. Wir bieten diese Gespräche kostenlos und unverbindlich an. Für alle Begleiter und für die Fahrschüler der Klasse B ab 17.
Textauszüge, Quelle: Landesverband bayerischer Fahrlehrer e.V. (www.lbfmuc.de)

Auf der offiziellen Seite www.bf17.de kannst du dir weitere Informationen einholen.

Vorraussetzungn an die Begleiter:

N

Mindestalter 30 Jahre

N
Mind. 5 Jahre ununterbrochener Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B
N
Maximal 1 Punkt (ehemals 3 Punkte) im Verkehrszentralregister zum Zeitpunkt der Antragstellung
N
Weniger als 0,5 Promille Blutalkohol während der Fahrt