Führerschein ab 17

Was zu beachten ist

In Bayern können sich seit dem 1. September 2005 Jugendliche, die mindestens 16,5 Jahre alt sind, zur Führerschein­ausbildung der Klasse B und BE anmelden.

Ziel des Begleiteten Fahrens mit 17 ist, die Verkehrssicherheit junger Fahranfänger zu erhöhen.

Denn obwohl die 18-24 jährigen Führerschein­besitzer lediglich einen Bevölkerungs­anteil von knapp 8 % ausmachen, ist ihr Anteil an allen Verkehrstoten mit etwa 23 Prozent fast dreimal so hoch.

Die Gründe dafür sind mangelnde Erfahrung und erhöhte Risikobereitschaft. Deshalb:
Mehr Praxis – mehr Beratung – mehr Erfahrung oder anders gesagt: Weniger Risiko – weniger Gefahren – weniger Unfälle.

Nach bestandener Fahrprüfung und Vollendung des 17. Lebensjahres darf dann in Begleitung gefahren werden. Die Begleitperson bzw. die Begleitpersonen müssen bei Antragsstellung bereits erwähnt werden.

Alle weiteren Fragen beantworten wir gerne in unseren Info-Gesprächen für Begleitpersonen. Wir bieten diese Gespräche kostenlos und unverbindlich an. Für alle Begleiter und für die Fahrschüler der Klasse B ab 17.
Textauszüge, Quelle: Landesverband bayerischer Fahrlehrer e.V. (www.lbfmuc.de)

Auf der offiziellen Seite www.bf17.de kannst du dir weitere Informationen einholen.

Vorraussetzungn an die Begleiter:

N

Mindestalter 30 Jahre

N
Mind. 5 Jahre ununterbrochener Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B
N
Maximal 1 Punkt (ehemals 3 Punkte) im Verkehrszentralregister zum Zeitpunkt der Antragstellung
N
Weniger als 0,5 Promille Blutalkohol während der Fahrt
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