Übersicht – Klasse A

Einschluss Klasse AM, A1, A2

Mindestalter:

  • 20 Jahre bei Aufstieg von „A2“ auf „A“
  • 21 Jahre für Trikes
  • 24 Jahre für Krafträder beim Direkterwerb

 Krafträder mit:

  • Hubraum über 50 cm³ oder
  • bbH über 45 km/h

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit Leistung über 15 kW:

  • Hubraum über 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder
  • bbH über 45 km/h
  • Leistung über 15 kW

Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse „A2“ nur praktische, aber keine theoretische Prüfung und keine Sonderfahrten erforderlich.

 

Theoretische Mindestausbildung
12 Doppelstunden Grundstoff*
zzgl. 4 Doppelstunden klassenspezifischer Unterricht A

Praktische Mindestausbildung

  • 5x Überland
  • 4x Autobahn
  • 3x Nacht
* bei allen Erweiterungen sind jeweils nur 6 Doppelstunden Grundstoff notwendig
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