Klasse C1E
Kfz der Klasse C1 mit Anhänger oder Sattelanhänger mit:
- zG Anhänger über 750 kg
- zG der Fahrkombination max. 12.000 kg
Kfz der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger mit:
- zG Anhänger über 3.500 kg
- zG der Fahrzeugkombination max. 12.000 kg
Vorbesitz: C1
Wichtig: Wegfall der Bestimmung „zG Anhänger max. Leermasse des Zugfahrzeugs“ bei der Anhängerregelung
Mindestalter: 18
Theoretische & Praktische Mindestausbildung
Theoretische Mindestausbildung
Die Ausbildung in der Klasse C1
schließt die Ausbildung in der Klasse C1E ein
Praktische Mindestausbildung
- 3x Überland
- 1x Autobahn
- 1x Nacht
Abweichung bei gemeinsamen Erwerb, Klassen C1 und C1E