Klasse CE
Kfz der Klasse C mit Anhänger oder Sattelanhänger mit:
- zG Anhänger über 750 kg
Vorbesitz: C
Einschluss: BE, C1E, T sowie D1E bei Vorbesitz D1 und DE bei Vorbesitz D
Mindestalter: 21
Mindestalter: 18 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation sowie für Personen während oder nach einer „spezifischen Berufsausbildung“
Theoretische & Praktische Mindestausbildung
Theoretische Mindestausbildung
6 Doppelstunden Grundstoff
+ 4 Doppelstunden klassenspezifischer Unterricht CE
Praktische Mindestausbildung
- 5x Überland
- 2x Autobahn
- 3x Nacht
Abweichung bei gemeinsamen Erwerb, Klassen C und CE