Übersicht – Klasse CE

Kraftfahrzeug der Klasse C mit Anhänger oder Sattelanhänger mit:

Mindestalter: 21

Mindestalter: 18 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation sowie für Personen während oder nach einer „spezifischen Berufsausbildung“

Theoretische Mindestausbildung

  • 6 Doppelstunden Grundstoff
  • 4 Doppelstunden klassenspezifischer Unterricht CE

Praktische Mindestausbildung

  • 5x Überland
  • 2x Autobahn
  • 3x Nacht
* Abweichung bei gemeinsamen Erwerb der Klassen C und CE
N

zulässige Gesamtmasse (zG) über 750 kg

N

Vorbesitz Klasse C

N

Einschluss der Klassen BE, C1E, T sowie D1E bei Vorbesitz D1 und DE bei Vorbesitz D

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