Klasse C

Übersicht – Klasse C

Kraftfahrzeug über 7,5t – ausgenommen der Klassen AM, A1, A2 und A

Mindestalter: 21

Mindestalter: 18 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation sowie für Personen während oder nach/vor einer „spezifischen Berufsausbildung“ mit Schlüsselzahl C188 (Feuerwehr, Rettungsdienst)

Theoretische Mindestausbildung

  • 6 Doppelstunden Grundstoff
  • 10 Doppelstunden klassenspezifischer Unterricht C*

Praktische Mindestausbildung*

  • 5x Überland
  • 2x Autobahn
  • 3x Nacht
* Abweichung bei Vorbesitz Klasse 3 oder Klasse C1
N

Kfz (LKW) über 3.500 kg zulässige Gesamtmasse

N

bis zu 8 Personen (zusätzlich zum Fahrer)

N

Anhänger bis 750 kg zulässige Gesamtmasse

N

Vorbesitz Klasse B, Einschluss Klasse C1

N

Eigenes C Schulungsfahrzeug der neuesten Generation!

N

Beginn Klasse C oder SZ 188 jederzeit möglich!

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