Klasse C
Übersicht – Klasse C
Kraftfahrzeug über 7,5t – ausgenommen der Klassen AM, A1, A2 und A
Mindestalter: 21
Mindestalter: 18 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation sowie für Personen während oder nach/vor einer „spezifischen Berufsausbildung“ mit Schlüsselzahl C188 (Feuerwehr, Rettungsdienst)
Theoretische Mindestausbildung
- 6 Doppelstunden Grundstoff
- 10 Doppelstunden klassenspezifischer Unterricht C*
Praktische Mindestausbildung*
- 5x Überland
- 2x Autobahn
- 3x Nacht
* Abweichung bei Vorbesitz Klasse 3 oder Klasse C1
Kfz (LKW) über 3.500 kg zulässige Gesamtmasse
bis zu 8 Personen (zusätzlich zum Fahrer)
Anhänger bis 750 kg zulässige Gesamtmasse
Vorbesitz Klasse B, Einschluss Klasse C1
Eigenes C Schulungsfahrzeug der neuesten Generation!
Beginn Klasse C oder SZ 188 jederzeit möglich!
