Klasse C
Übersicht – Klasse C
Kraftfahrzeug – ausgenommen der Klassen AM, A1, A2 und A – mit:
Mindestalter: 21
Mindestalter: 18 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation sowie für Personen während oder nach/vor einer „spezifischen Berufsausbildung“
Theoretische Mindestausbildung
- 6 Doppelstunden Grundstoff*
- 10 Doppelstunden klassenspezifischer Unterricht C
Praktische Mindestausbildung
- 5x Überland
- 2x Autobahn
- 3x Nacht
* Abweichung bei gemeinsamen Erwerb der Klassen C und CE
zulässige Gesamtmasse (zG) über 3500 kg
bis zu 8 Personen (zusätzlich zum Fahrer)
Anhänger mit zG max. 750 kg
Vorbesitz Klasse B, Einschluss Klasse C1
