Klasse C
Übersicht – Klasse C
Kraftfahrzeug – ausgenommen der Klassen AM, A1, A2 und A – mit:
Mindestalter: 21
Mindestalter: 18 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation sowie für Personen während oder nach/vor einer „spezifischen Berufsausbildung“
Theoretische Mindestausbildung
- 6 Doppelstunden Grundstoff*
- 10 Doppelstunden klassenspezifischer Unterricht C
Praktische Mindestausbildung
- 5x Überland
- 2x Autobahn
- 3x Nacht
* Abweichung bei gemeinsamen Erwerb der Klassen C und CE