Klasse CE
Übersicht – Klasse CE
Kraftfahrzeug der Klasse C mit Anhänger oder Sattelanhänger mit:
Mindestalter: 21
Mindestalter: 18 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation sowie für Personen während oder nach einer „spezifischen Berufsausbildung“
Theoretische Mindestausbildung
- 6 Doppelstunden Grundstoff
- 4 Doppelstunden klassenspezifischer Unterricht CE
Praktische Mindestausbildung
- 5x Überland
- 2x Autobahn
- 3x Nacht
* Abweichung bei gemeinsamen Erwerb der Klassen C und CE
zulässige Gesamtmasse (zG) über 750 kg
Vorbesitz Klasse C
Einschluss der Klassen BE, C1E, T sowie D1E bei Vorbesitz D1 und DE bei Vorbesitz D
