Klasse CE

Übersicht – Klasse CE

Kraftfahrzeug der Klasse C mit Anhänger oder Sattelanhänger

Mindestalter: 21

Mindestalter: 18 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation sowie für Personen während oder nach einer „spezifischen Berufsausbildung“

Theoretische Mindestausbildung

  • 6 Doppelstunden Grundstoff
  • 4 Doppelstunden klassenspezifischer Unterricht CE

Praktische Mindestausbildung

  • 5x Überland
  • 2x Autobahn
  • 3x Nacht
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Alle Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse

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Vorbesitz Klasse C notwendig

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Einschluss der Klassen BE, C1E, T sowie D1E bei Vorbesitz D1 und DE bei Vorbesitz D

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Eigenes CE Schulungsfahrzeug mit Tandemanhänger!

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Beginn Klasse CE jederzeit möglich!

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