Klasse A

Übersicht – Klasse A oder A80

Einschluss Klasse AM, A1, A2

Mindestalter:

  • 20 Jahre bei Aufstieg von „A2“ auf „A“
  • 21 Jahre für Trikes
  • 21 Jahre bei A mit Schlüsselzahl 80
  • 24 Jahre für Krafträder beim Direkterwerb

Krafträder mit:

  • Hubraum über 50 cm³ oder
  • bbH über 45 km/h

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit Leistung über 15 kW

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern mit

  • Hubraum über 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder
  • bbH über 45 km/h
  • Leistung über 15 kW

Direktaufstieg:

Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse „A2“ nur praktische, aber keine theoretische Prüfung und keine Sonderfahrten erforderlich.

 

Theoretische Mindestausbildung
12 Doppelstunden Grundstoff*
zzgl. 4 Doppelstunden klassenspezifischer Unterricht A

Praktische Mindestausbildung

  • 5x Überland
  • 4x Autobahn
  • 3x Nacht
* bei allen Erweiterungen sind jeweils nur 6 Doppelstunden Grundstoff notwendig

Infos zur Klasse A mit Schlüsselzahl 80

Die Schlüsselzahl 80 ermöglicht es dir, die Klasse A bereits in einem Alter von 21 Jahren zu erwerben. Zwar gelten bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres die Regeln der Klasse A2, jedoch sparst Du dir eine zusätzliche praktische Prüfung zum Erlangen der Klasse A. Mit der Schlüsselzahl 80 kannst Du automatisch ohne weiteres Zutun nach Vollendung des 24. Lebensjahres Motorräder der Klasse A also ohne Leistung/Gewicht Einschränkung und ohne Leistungseinschränkung fahren.

Wie funktioniert die Klasse A mit der Schlüsselzahl 80

Damit du den Führerschein der Klasse A mit der Schlüsselzahl 80 erlangen kannst, musst Du mindestens 21 Jahre alt sein. Die praktische Ausbildung sowie die Prüfung erfolgt dann genauso wie bei der Ausbildung zur Klasse A. Somit fährst Du auch alle praktischen Stunden und die Prüfung auf einem Kraftrad der Klasse A.

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