Klasse A
Übersicht – Klasse A
Einschluss Klasse AM, A1, A2
Mindestalter:
- 20 Jahre bei Aufstieg von „A2“ auf „A“
- 21 Jahre für Trikes
- 24 Jahre für Krafträder beim Direkterwerb
Krafträder mit:
- Hubraum über 50 cm³ oder
- bbH über 45 km/h
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit Leistung über 15 kW:
- Hubraum über 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder
- bbH über 45 km/h
- Leistung über 15 kW
Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse „A2“ nur praktische, aber keine theoretische Prüfung und keine Sonderfahrten erforderlich.
Theoretische Mindestausbildung
12 Doppelstunden Grundstoff*
zzgl. 4 Doppelstunden klassenspezifischer Unterricht A
Praktische Mindestausbildung
- 5x Überland
- 4x Autobahn
- 3x Nacht
* bei allen Erweiterungen sind jeweils nur 6 Doppelstunden Grundstoff notwendig