Klasse C
Kfz – ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A – mit:
- zG über 3.500 kg
- max. 8 Personen außer dem Fahrer
- Anhänger bis 750 kg zG
Vorbesitz: B
Einschluss: C1
Mindestalter: 21
Mindestalter: 18 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation sowie für Personen während oder nach/vor einer „spezifischen Berufsausbildung“
Theoretische & Praktische Mindestausbildung
Theoretische Mindestausbildung
6 Doppelstunden Grundstoff
+ 10 Doppelstunden klassenspezifischer Unterricht C
Praktische Mindestausbildung
- 5x Überland
- 2x Autobahn
- 3x Nacht
Abweichung bei gemeinsamen Erwerb, Klassen C und CE