Klasse T
Übersicht – Klasse T
Zugmaschine(n)
- für land- und forstwirtschafliche Zwecke
- bbH max. 60 km/h
- für Fahrer unter 18 Jahren gilt: bbH max 40 km/h auch mit Anhänger
Mindestalter: 16
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen / Futtermischwagen
- für land- und forstwirtschaftliche Zwecke
- bbH max. 40 km/h
- auch mit Anhänger
Theoretische Mindestausbildung
- 12 Doppelstunden Grundstoff*
- zzgl. 6 Doppelstunden klassenspezifischer Unterricht T
Praktische Mindestausbildung
- keine besonderen Ausbildungsfahrten
* bei allen Erweiterungen sind jeweils nur 6 Doppelstunden Grundstoff notwendig
