Praktische Prüfung

Infos zur praktischen Prüfung

Die praktische Prüfung darf nach bestandener Theorieprüfung, jedoch frühestens 1 Monat vor deinem Geburtstag, abgelegt werden. Vorausgesetzt die praktische Grundausbildung inkl. aller Sonderfahrten ist abgeschlossen.

Wann du prüfungsreif bist, entscheidet dein Fahrlehrer mit dir gemeinsam.

Häufige Fragen zur Prüfung

Wer nimmt die Prüfung ab?

Ein amtlich anerkannter Sachverständiger oder Prüfer vom TÜV-Süd (ein Mensch!)

Wann und wo muss ich hinkommen?
Das wird ganz individuell mit deinem Fahrlehrer vereinbart.
Was muss ich mitnehmen?

Wichtig: Ruhe & Gelassenheit! Gültigen Ausweis (falls nötig: Brille oder Kontaktlinsen)

Darf ich mich kurz vor der Prüfung einfahren?
Ja, und sogar kostenlos.
Darf ich mit dem Fahrzeug fahren, das ich auch in der Ausbildung hatte?
Natürlich, bei uns immer.
Was soll ich denn anziehen?
Leichte und luftige, bequeme Kleidung. Die “richtigen” Schuhe (am besten so wie in den Fahrstunden)
Darf ich mein Handy mitnehmen?
Ja, aber bei der Prüfung bitte ausschalten.
Bekomme ich eine Entschuldigung für die Schule oder Arbeit?
Ja.
Muss ich Angst haben?

Nein, du bist bestens vorbereitet worden!

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