Klasse L
Übersicht – Klasse L
Zugmaschine(n)
- für land- und forstwirtschafliche Zwecke
- bbH max. 40 km/h
- mit Anhänger darf max. 25 km/h gefahren werden
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen/Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderfahrzeuge mit:
- bbH max. 25 km/h
- auch mit Anhänger
Mindestalter: 16
Theoretische Mindestausbildung
- 12 Doppelstunden Grundstoff*
- zzgl. 2 Doppelstunden klassenspezifischer Unterricht L
Praktische Mindestausbildung
- keine besonderen Ausbildungsfahrten
* bei allen Erweiterungen sind jeweils nur 6 Doppelstunden Grundstoff notwendig