Klasse L
Zugmaschine(n)
- für land- und forstwirtschaftliche Zwecke
- bbH max. 40 km/h
- mit Anhänger darf max. 25 km/h gefahren werden
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen
Selbstfahrende Futtermischwagen
Stapler und andere Flurförderfahrzeuge mit:
- bbH max. 25 km/h
- auch mit Anhänger
Einschluss: Keine
Theoretische & Praktische Mindestausbildung
Theoretische Mindestausbildung
12 Doppelstunden Grundstoff*
+ 2 Doppelstunden klassenspezifischer Unterricht L
Praktische Mindestausbildung
Keine besonderen Ausbildungsfahrten
Unter den Klassen T und L fallen
- Betrieb von Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Weinbau, Gartenbau, Obstbau, Gemüsebau, Baumschulen, Tierzucht, Tierhaltung, Fischzucht, Teichwirtschaft, Fischerei, Imkerei sowie den Zielen des Natur- und Umweltschutzes dienende Landschaftspflege,
- Park-, Garten-, Böschungs- und Friedhofspflege,
- landwirtschaftliche Nebenerwerbstätigkeit und Nachbarschaftshilfe von Landwirten,
- Betrieb von land- und forstwirtschaftlichen Lohnunternehmen und andere überbetriebliche Maschinenverwendung,
- Betrieb von Unternehmen, die unmittelbar der Sicherung, Überwachung und Förderung der Landwirtschaft überwiegend dienen und
- Betrieb von Werkstätten zur Reparatur, Wartung und Prüfung von Fahrzeugen sowie Probefahrten der Hersteller von Fzg., die jeweils im Rahmen der Nummern 1 bis 5 eingesetzt werden.
- Winterdienst